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Das Bundesteilhabegesetz durchsetzen

 


Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen. Das Gesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und die bereits seit 2009 für Deutschland verbindlich geltende UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Mit dem Gesetz wurde die Abkehr vom bisherigen „Fürsorgesystem“ hin zu einem „modernen Teilhaberecht“ versprochen. Diese Versprechen wurden jedoch nur ansatzweise erreicht. Das neue Gesetz bringt zwar in manchen Bereichen Verbesserungen mit sich, gleichzeitig schränkt es aber die Rechte von Menschen mit Behinderung ein und erfüllt die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach Auffassung des Paritätischen nur in Ansätzen. Der Paritätische fordert daher von der nächsten Bundesregierung, Selbstbestimmung und Teilhabe im Sinne der Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend weiterzuentwickeln.

Unter folgendem Link finden Sie auf der Seite des Paritätischen Gesamtverband Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Änderungen sowie Beispiele aus der Praxis:

http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/bundesteilhabegesetz/




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