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Leseprobe

Ene mene mu... – Ausbeutung, Abgrenzung und Verweigerung: Ausländerpolitik 1955 – 1999

Menschen wandern. Dass Familiendynastien nicht über Generationen hinweg an einem Ort sesshaft bleiben, dass nur wenige Einzelpersonen noch ihr ganzes Leben in der abgeschiedenen Idylle der Dorfgemeinschaft verbringen – das wäre im Prinzip nichts, worüber viele Worte verloren werden müssten. Ob wir zum Studium nach Hamburg gekommen sind, auf der Suche nach einem Arbeitsplatz oder weil uns die Liebe hierher verschlagen hat: auch diejenigen Mitfrauen im “Arbeitskreis Frauen in der Immigrantinnenarbeit”, die von Geburt an mit einem deutschen Pass ausgestattet sind, sind zum geringsten Teil gebürtige Hamburgerinnen.

Mobilität ist eines der Charakteristika unserer modernen Gesellschaft – sowohl im Selbstverständnis ihrer Mitglieder wie auch forciert als proklamierter Anspruch von Arbeitsmarkt und Arbeitsverwaltung an die ideale Arbeitskraft.
Das Ende der Selbstverständlichkeit ist jedoch offenbar erreicht, wenn es um Migration über Staatsgrenzen hinweg geht. Dabei haben auch die Deutschen hier einiges vorzuweisen: Von 1800 bis 1930 verließen fast sieben Millionen Deutsche aus wirtschaftlicher Not oder aus politischen Gründen die Heimat und wanderten aus. Die Emigration aus Hitlerdeutschland war prägende Erfahrung bei der Etablierung des “Asyl-Artikels” 16 im Grundgesetz. Zwischen 1949 und 1995 verlor Ostdeutschland durch Abwanderung rund ein Viertel seiner Bevölkerung. Auf dem Staatsgebiet der BRD und später des wiedervereinigten Deutschland lassen sich “Auswanderungswellen” der Einheimischen auch in den siebziger Jahren und Anfang der Neunziger beobachten.
Wird Auswanderung aus Deutschland, wenn sie als Phänomen überhaupt wahrgenommen wird, noch als Recht des Individuums auf selbstbestimmte Lebensgestaltung gesehen, so gilt die Einwanderung nach Deutschland grundsätzlich als suspekt.
Die Gründe für Menschen, aus anderen Ländern nach Deutschland zu kommen, sind zunächst keine anderen als die bereits genannten: freiwillig aus beruflichen, privaten oder familiären Gründen, auf der Suche nach einem besseren Leben, als Geschickte oder Geholte, unfreiwillig als mit Gewalt Vertriebene oder Flüchtlinge.
Der deutsche Umgang mit der Einwanderung lässt sich in sechs Phasen einteilen:

Erste Phase: Anwerbung ohne Konzept (1955 – 1973)
1960 ist in der Geschichte der BRD das erste Jahr der Vollbeschäftigung. Prognosen rechneten 1960/61 damit, dass der Bedarf an Arbeitskräften noch steigen und sich ein Mangel an einheimischen Arbeitskräften entwickeln würde. Die demographische Entwicklung, die durch Arbeitskämpfe durchgesetzte Herabsetzung des Rentenalters, die Bildungsexpansion in der aufkommenden Wohlstandsgesellschaft und der Babyboom, der die weibliche Reservearmee für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar sein ließ, waren Faktoren in dieser Rechnung. Der Mauerbau 1961, durch den der potentielle Zustrom an Arbeitskräften aus der DDR effektvoll unterbunden wurde, verlieh solchen Prognosen zusätzlich Berechtigung.
Bereits 1955 hatte die Bundesregierung mit Italien ein Abkommen zur Rekrutierung von ArbeitsmigrantInnen geschlossen. Weitere Abkommen folgten in den sechziger Jahren mit Spanien, Griechenland, der TĂĽrkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien.
Die Organisatoren hielten die Ausländerbeschäftigung für eine Übergangserscheinung, die in der Terminologie mit dem Wort “Gastarbeiter” ihren symbolträchtigen Ausdruck fand und in den Anwerbeabkommen unter dem Stichwort “Rotationsprinzip” quasi-gesetzlich festgeschrieben wurde.
Es kam zur Bildung eines doppelten Arbeitsmarkts: ArbeitsmigrantInnen wurden für un- bzw. angelernte Tätigkeiten in den Zentralbereichen der industriellen Produktion eingesetzt. Ausländerpolitik war Arbeitsmarktpolitik.
Die Idee der Rotation wurde bald sowohl von Arbeitnehmer- wie von Arbeitgeberseite durchkreuzt: Die einen sperrten sich dagegen, nur willig ihrer Funktion als Konjunkturpuffer nachzukommen und wollten ihre eigenen (Spar)Ziele konsequenter verfolgen, den anderen erschien es zu aufwendig, ständig wechselnde Arbeitskräfte anzulernen und in die Produktions- und Verwaltungsabläufe zu integrieren.
Mit der Erleichterung der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen 1971 legte die Bundesregierung den Grundstein dafür, dass zunehmend ausländische Arbeitskräfte ihren Lebensmittelpunkt in die BRD verlegten und ihre Familien nachholten. Es konnte sich eine typische Einwanderungssituation herausbilden: Unter den ArbeitsmigrantInnen ließ sich eine Tendenz zum Aufstieg in Facharbeiterberufe feststellen, das Konsumniveau stieg an, in Erwerbsquote, Geschlechts- und Altersstruktur zeigte sich eine Annäherung an die Aufnahmegesellschaft, die MigrantInnen verließen die Massenquartiere und bildeten Einwandererkolonien, und Brüche im traditionellen Verständnis der familiären Rollen führten zu Familienkonflikten, wie sie typischerweise bei Aufweichung von Segregation auftreten.
Unter dem Eindruck von Ölpreisschock und Rezession verkündete die Bundesregierung im Oktober 1973 das Ende der Anwerbung von Gastarbeitern (“Anwerbestopp”). Bis dahin waren 14 Millionen ausländische Arbeitskräfte in die BRD gekommen und 11 Millionen hatten sie wieder verlassen.

Zweite Phase: Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung (1973 – 1979)
Ausländerpolitische Strategien in den Jahren nach dem “Anwerbestopp” verfolgten v. a. drei Ziele: Zuwanderungsbegrenzung, Rückkehrförderung und Überlegungen zur sozialen Integration der Gastarbeiter und ihrer Familien.
Der “Anwerbestopps” hatte die paradoxe Konsequenz, dass vor allem Angehörige von Nicht-EG-Mitgliedstaaten beschlossen,dauerhaft in der BRD zu bleiben, da eine flexible Handhabung von Ein- und Ausreise zum Zweck der Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich war. Damit legten sie ihre konjunkturelle Pufferfunktion endgültig ab: Die Arbeitslosenzahlen in der ausländischen Wohnbevölkerung stiegen. Dieser Bumerangeffekt rückte für die politisch Verantwortlichen das Thema der “Integration” ins Gesichtsfeld. Man musste sich vom Blick auf die ArbeitsmigrantInnen als “Wachstumsmotoren ohne Folgekosten” verabschieden.
Die “Zweite Generation” wurde als Gegenstand des Interesses entdeckt – als hier lebende Klientel wie auch unter dem Aspekt ihrer Rückkehrfähigkeit (“Zweisprachige Analphabeten”), und die Ausländerpädagogik als kompensatorische Erziehung und Assimilationspädagogik fand ihr Betätigungsfeld. Gleichzeitig bemühte sich der Gesetzgeber, den Aufenthalt in der BRD möglichst unattraktiv zu machen (Beschränkung der Freizügigkeit, Arbeitserlaubnisverordnung, Kindergeldregelung).
Auch wenn in dieser Phase soziale Ansprüche mehr Aufmerksamkeit als davor gewannen, hatte die Priorität in der Ausländerpolitik doch immer noch der Arbeitsmarkt.

Dritte Phase: Die Idee der Integration (1979/1980)
1978 wurde der ehemalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Heinz Kühn, als erster “Beauftragter der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen” berufen, organisatorisch dem Bundesministerium für Arbeit zugeordnet. Im September 1979 legte er eine Denkschrift über “Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland” vor. Das “Kühn-Memorandum” forderte die “Anerkennung der faktischen Einwanderungssituation” und enthielt so beachtliche Empfehlungen wie das Optionsrecht auf Einbürgerung für in der BRD geborene und aufgewachsene Jugendliche, den vollen Rechtsanspruch ausländischer Jugendlicher auf Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsplätzen und das kommunale Wahlrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Die Positionen in diesem Papier korrespondierten mit einer Debatte in derAusländerpädagogik, die unter der Formel “Wider die Pädagogisierung der Ausländerprobleme” geführt wurde. “Integration” bedeutete hier wie dort die Eingliederung in die Positionenstruktur des Aufnahmelandes. Die rechtliche und soziale Benachteiligung von AusländerInnen gilt in diesem Konzept als bedrohliches Konfliktpotential, während die kulturellen Maßstäbe der Aufnahmegesellschaft unangetastet bleiben.
Das Memorandum löste zwar erhebliche Diskussionen aus, führte aber lediglich im Ausbildungssektor zu politischen Konsequenzen. Die gesellschaftspolitische Dimension der Ausländerpolitik wurde weiterhin ignoriert.

Vierte Phase: Restriktive Begrenzungspolitik (1981 – 1990)
Anfang 1981 trat Liselotte Funcke die Nachfolge von Heinz Kühn an. Die Diskussionen in Politik und Öffentlichkeit in ihrer Amtszeit waren geprägt von einer Verschränkung der Ausländerpolitik mit der Asylthematik.

Exkurs Asyl
“Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.” Schon bei der Etablierung des Art. 16, Abs. 2, Satz 2 im Grundgesetz wurde darüber gestritten, ob diese Wendung nicht besser eingeschränkt werden sollte. ParlamentarierInnen aller Fraktionen sprachen sich aber im Winter 1948/49 vor dem Hintergrund der Erfahrung des NS-Exils vehement dagegen aus, und so fand die lapidare, im internationalen Vergleich einzigartige Formulierung bis 1993 Aufnahme in die Verfassung. Von 1953, als das “Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge” errichtet wurde, bis 1978 wurde der Rechtsanspruch aus diesem Artikel 16 in relativ geringer Zahl erhoben (in durchschnittlich etwa 7.100 Anträgen pro Jahr), und die periodischen Anstiege waren deutlich im Zusammenhang mit der Niederschlagung von Demokratiebestrebungen in den Ländern des Staatssozialismus zu sehen. Bis Anfang der siebziger Jahre stammten die meisten Asylanträge von Flüchtlingen aus dem Ostblock – Flüchtlingspolitik als propagandistische Waffe des Frontstaats BRD im Kalten Krieg.
Beginnend mit den siebziger Jahren stellten Flüchtlinge aus dem Ostblock nicht mehr die große Mehrheit der Asylsuchenden in der BRD. Erste Anzeichen von Süd-Nord-Wanderung machten sich bemerkbar: einerseits Folge der ungleichen Güterverteilung in der Weltgesellschaft, andererseits – wie im Falle der Anträge aus der Türkei – auch insofern hausgemacht, als seit dem Anwerbestopp von 1973 keine andere Möglichkeit der Zuwanderung in die BRD mehr bestand.
Diese neuen Asylsuchenden bekamen zu spüren, wie das deutsche Asylrecht als Instrument der Außenpolitik zu verstehen war. Das Kriterium der “politischen Verfolgung” wurde in ihren Fällen zunehmend als nicht erfüllt ausgelegt. Es sank nicht nur die Anerkennungsquote drastisch, auch stieg die Zahl derjenigen Menschen, deren Asylgesuche zwar abgelehnt worden waren, deren Aufenthalt in der BRD aber aus humanitären Gründen unter dem unzuverlässigen Titel der “Duldung” gestattet war. Der Flüchtlingsstatus wurde diversifiziert: Außerhalb des Asylverfahrens stehen seit 1978 “Bürgerkriegsflüchtlinge” und seit 1980 “Kontingentflüchtlinge”.

Nach einem scharfen Anstieg in den späten siebziger Jahren näherte sich die Zahl der jährlichen Anträge auf Asyl in der BRD 1980 erstmals der Hundertausender-Marke (92.918), die freilich nicht als Größenordnung der Asylgewährung misszuverstehen ist. Die “großen Volksparteien” traten im Bundestagswahlkampf 1980 mit Reizwörtern wie “Asylantenflut”, “Scheinasylanten”, “Belastungsgrenze”, “Überfremdung” zu einem Wettlauf um die effizientesten Begrenzungskonzepte an. Marksteine auf diesem Weg waren in dieser Phase das “Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens” 1980, die Einführung der erweiterten Sichtvermerkspflicht für eine Reihe von Ländern, die Beschränkung des Ehegattennachzugs und die Senkung des Nachzugsalters der Kinder sowie der “Gesetzentwurf zur befristeten Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern” 1982/83.
Die neue Bundesregierung verlagerte die Kompetenz in der Ausländerpolitik ins Bundesinnenministerium. Mit Friedrich Zimmermann wandelte sie sich von Arbeitsmarktpolitik zu Ordnungspolitik: Der “Kampf gegen den Missbrauch des Asylrechts” wurde neben der “Integration”, der Aufrechterhaltung des Anwerbestopps und der Förderung der Rückkehrbereitschaft zur neuen, vierten Dominante der Politik der BRD zum Thema Migration.
Als 1988 ein Entwurf für die langangekündigte Novelle der Ausländerrechts aus dem Bundesinnenministerium an die Öffentlichkeit gelangte, formierte sich eine geschlossene Linie der Kritik von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Praktikern aus der Ausländerarbeit. Der Entwurf wurde überarbeitet, Friedrich Zimmermann wurde von Wolfgang Schäuble abgelöst, und mit Blick auf die Wahlerfolge rechtsradikaler Parteien 1989 in den Ländern sowie einem drohenden Verlust der Bundesratsmehrheit bei den nahenden Niedersachsenwahlen forcierte der neue Innenminister die Verabschiedung des neuen Ausländergesetzes. Es trat am 1.1.1991 in Kraft.

Fünfte Phase: Die komplexere Einwanderungssituation nach der Wiedervereinigung (1990/91 – 1998)
Nach der Vereinigung waren von der “Eingliederungsfrage” vier Gruppen betroffen:
1. Die ehedem angeworbenen ArbeitsmigrantInnen und ihre Nachkommen (inzwischen bereits bis zur dritten Generation) – de jure Ausländer, de facto Einwanderer.
2. Aussiedler, die seit 1986/87 von ihrem Recht Gebrauch machten und seit 1989 in einer Größenordnung von mehreren 100.000 jährlich aufgenommen wurden – de jure Deutsche, de facto Einwanderer.
3. Flüchtlinge aus Osteuropa und dem Trikont mit verschiedenem Rechtsstatus – Asylberechtigte, Asylbewerber, abgelehnte “De-facto-Flüchtlinge”, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge und Illegale – zusammen unter der Formel “Asylanten” erklärtes Ziel von Hetzkampagnen von Seiten der Politiker und “des Mannes auf der Straße”, wobei sich letzterer nicht lange mit nur verbalen Attacken aufhalten sollte.
4. Deutsche aus der ehemaligen DDR, die sich als Fremde im vermeintlich eigenen Land sahen.
Eine innenpolitische Atmosphäre, die von sozialer Angst, Entsolidarisierung und Werteverlust geprägt wurde, kompensiert mit dem Bewusstsein, als Siegermacht aus dem Kalten Krieg, indirekt mit der Wiedervereinigung sogar aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangen zu sein, wurde zum Pulverfass, da auch die politisch Verantwortlichen unverblümt “die Ausländer” als die Schuldigen an der wirtschaftlichen Krisensituation und den Schwierigkeiten bei der “inneren Vereinigung” ausmachten.

In den Jahren nach der Wiedervereinigung wurden keinerlei ausländerpolitische Fortschritte in puncto kommunales Wahlrecht (das Bundesverfassungsgericht hatte es 1990 für grundgesetzwidrig erklärt) und doppelte Staatsangehörigkeit gemacht. Ihre Niederlage im Streit für ein “Bundesamt für Migration und Integration” war der letzte äußere Anlass für die Ausländerbeauftragte Liselotte Funcke, im Juli 1991 ihren Rücktritt zu erklären. Das Amt sollte einen heißen Sommer lang unbesetzt bleiben. Die Berichterstattung über die Massenflucht von Albanern nach Italien bildete die Ouvertüre einer Medienkampagne von neuer Qualität, mit der das “Sommerloch” überwunden wurde. Als die Pogromstimmung im September 1991 in Hoyerswerda erstmals in großem Maßstab umgesetzt wurde, war bereits deutlich, dass sich die Protagonisten nur als die Ausführenden dessen verstanden, was Öffentlichkeit und Politik ihnen mehr oder weniger verdeckt nahelegten.
Im November 1991 trat Cornelia Schmalz-Jacobsen die Nachfolge von Liselotte Funcke als Beauftragte der Bundesregierung – umbenannt – “für die Belange der Ausländer” an.
1992/93 war geprägt von einer ungebrochenen Fortsetzung der “ausländerfeindlich motivierten Gewalttaten”, deren Höhepunkte die Ortsnamen Rostock (August 1992), Mölln (November 1992) und Solingen (Mai 1993) metaphorisch symbolisieren. Exzesse wie diese wurden von Öffentlichkeit, Politik und Wirtschaft nicht unkommentiert hingenommen, wobei dem internationalen Image der BRD die größte Sorge galt. Von den parallel stattfindenden Vorbereitungen der Grundgesetzänderung zum Asylrecht im Deutschen Bundestag unbeeindruckt, riefen betroffene BürgerInnen mit Lichterketten im Winter 1992/93 zu zwischenmenschlicher Toleranz auf. Prekärer Ausdruck dieser Doppelmoral ist auch der Umstand, dass das Entsetzen über den Brandanschlag von Mölln gerade deswegen so groß war, weil hier nicht Jagd auf “Asylanten” oder “Kurden” gemacht worden war, sondern “richtige Türken” die Leidtragenden waren.
Gleichwohl kam die öffentliche Diskussion in diesen Jahren in einigen Punkten auch über den bisherigen Stand hinaus. Das Idealbild von der Integration der MigrantInnen in eine vermeintlich homogene Mehrheitsgesellschaft wurde zumindest in der Pädagogik in weiten Kreisen abgelöst von Konzepten, die eher einer Vorstellung von “Unity in Diversity” nahekommen: “Eine Welt der Vielfalt”.
In SPD, FDP und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen wurden EntwĂĽrfe fĂĽr ein Einwanderungsgesetz ausgearbeitet.
Insgesamt sieht die Bilanz dieses Jahrzehnts dennoch düster aus: Die faktischen Entscheidungen in der Ausländer- und Asylpolitik sind nach wie vor vom Gedanken des Nicht-Hierher-Gehörens getragen. Abschottung ist die zentrale Botschaft sowohl des novellierten Ausländergesetzes wie auch der Geschichte der ständigen Verschärfungen des Asylrechts. Veränderungen am Asylverfahrensgesetz, die die Lebensbedingungen der Asylsuchenden im laufenden Verfahren zu einer Farce machen, und der “Asylkompromiss” zwischen Bundesregierung und SPD vom Juli 1993 mit seinem Kernpunkt des “sicheren Drittstaats” legen davon genauso Zeugnis ab, wie die im übernationalen Maßstab ebenfalls 1993 getroffene Schengen-Übereinkunft. Was den gesellschaftlichen Entwicklungsstand angeht, haben die Massaker der frühen Neunziger bisher ungeahnte Dimensionen aufgedeckt – insbesondere die Entdeckung der nicht mehr nur schweigenden, sondern Beifall klatschenden Mehrheit. Der “Multikulti”-Gedanke hat sich im breiten Verständnis weitgehend auf die freie Wahl des Restaurants reduziert.

Sechste Phase: Nach dem Regierungswechsel: Quo vadis?
Die Hinterlassenschaft der Ära Kohl besteht nicht etwa nur in einem Versäumnis der Integration. Ein Blick auf die dramatischen Arbeitslosenzahlen unter MigrantInnen – doppelt so hoch wie die Quote unter Deutschen – belegt zusammen mit der Kluft zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen in Bezug auf Ausbildungs- und Arbeitsplätze, dass tatsächlich von Desintegration geredet werden muss. Armut ist enger und enger an ethnische Herkunft gekoppelt, die Existenz von illegalem Aufenthalt und illegaler Beschäftigung ist ein offenes Geheimnis.
Die Hoffnung bestand, dass eine rot-grüne Bundesregierung in diesem Politikfeld nicht “innenpolitische Kontinuität” anstreben würde. Mager genug, sorgte der einzige innovative Versuch, nämlich der, am restriktiven deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zu kratzen, bereits für einen erneuten Aufguss des altbekannten Schlagabtauschs in Parlament und Fußgängerzone. Resultat: auf Drängen von CDU/CSU blieb nur die Option auf eine befristete Doppelpasslösung für Jugendliche übrig.
Der Rückblick zeigt, dass sich an den Argumentationsstrukturen in 45 Jahren wenig geändert hat, und nach wie vor bestimmen ungebrochen die wirtschaftlichen Interessen des Aufnahmelandes die “Ausländerpolitik”.

LITERATUR
AUERNHEIMER, Georg: EinfĂĽhrung in die interkulturelle Erziehung. Darmstadt 1990
BADE, Klaus J.: Ausländer, Aussiedler, Asyl in der Bundesrepublik Deutschland Herausgegeben von der niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Hannover 1994 (3. Aufl.)
BADE, Klaus J. (Hg.): Deutsche im Ausland – Fremde in Deutschland. Migration in Geschichte und Gegenwart. München 1992
BADE, Klaus J. (Hg.): Das Manifest der 60. Deutschland und die Einwanderung. MĂĽnchen 1994
BADE, Klaus J./WEINER, Myron (ed.): Migration Past, Migration Future. Germany and the United States. Providence, Oxford 1997
HERBERT, Ulrich: Geschichte der Ausländerbeschäftigung in Deutschland 1880 bis 1980. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter. Berlin, Bonn 1986
HUISKEN, Freerk: Nichts als Nationalismus. Deutsche Lehren aus Rostock und Mölln. Ein antirassistisches Tagebuch. Hamburg 1993
MEIER-BRAUN, K.-H.: Integration oder Rückkehr? Zur Ausländerpolitik des Bundes und der Länder, insbesondere Baden-Württembergs. Mainz 1988
MĂśNZ, Reiner/SEIFERT, Wolfgang/ULRICH, Ralf: Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven. Frankfurt/Main, New York 1997
SCHMALZ-JACOBSEN, Cornelia/HANSEN, Georg (Hg.): Kleines Lexikon der ethnischen Minderheiten in Deutschland. MĂĽnchen 1997
STATISTISCHES BUNDESAMT: Im Blickpunkt: Ausländische Bevölkerung in Deutschland. Stuttgart 1995

Beate Smandek, Jahrgang 1964, gehört als freiberufliche Kursleiterin für Deutsch als Fremdsprache dem AK seit 1998 an. Daneben ist sie als Übersetzerin tschechischer und englischsprachiger Literatur tätig.


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